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Was sind Kick-backs?

18. September 20265 Min. LesezeitDr. Martin Meuter

Kick-backs sind Vergütungen, die der Anbieter eines Finanzprodukts für dessen Vertrieb an einen Vermittler, Berater oder Vermögensverwalter zahlt. Sie können Interessenkonflikte schaffen und die Nettorendite belasten. Ob sie erlaubt sind, hängt von der Dienstleistung ab.

Key Takeaways
  1. Kick-backs sind Vertriebsvergütungen von Dritten. Dazu zählen einmalige Abschlussprovisionen und laufende Bestandsprovisionen.

  2. Laufende Vergütungen werden häufig aus den Kosten eines Fonds finanziert. Damit wirken sie sich mittelbar auf das Anlageergebnis des Kunden aus.

  3. Kick-backs können einen Interessenkonflikt auslösen, wenn die Vergütung die Produktauswahl des Beraters direkt beeinflusst.

  4. Das Wertpapierhandelsgesetz unterscheidet zwischen nicht unabhängiger Anlageberatung, unabhängiger Honorar-Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung.

  5. Bei CORE und SAVE handelt LIQID als Finanzportfolioverwalter. Deshalb darf LIQID Kick-backs nicht behalten. Auch bei allen weiteren Produkten nimmt LIQID grundsätzlich keine Kick-backs an.

Einführung

Anleger sehen Vertriebsprovisionen nicht immer als gesonderte Abbuchung auf ihrem Konto. Ein Teil kann bereits in den laufenden Kosten eines Finanzprodukts enthalten sein und vom Produktanbieter an den Vertrieb zurückfließen.

Solche Zahlungen werden häufig als Kick-backs, Rückvergütungen, Vertriebsfolgeprovisionen oder Retrozessionen bezeichnet. Für Anleger ist entscheidend, wer die Vergütung zahlt, wer sie erhält und ob sie beim Empfänger verbleibt oder an den Kunden weitergegeben wird.

Was bedeutet Kick-back?

Ein Kick-back ist eine monetäre Zuwendung, die ein Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Verwaltung eines Finanzprodukts zahlt. Typischerweise fließt sie vom Produktanbieter oder von einer Fondsgesellschaft an einen Wertpapierdienstleister.

Die Vergütung kann unterschiedlich ausgestaltet sein:

  • Abschlussprovision: eine einmalige Zahlung beim Kauf oder Abschluss eines Produkts,
  • Bestandsprovision: eine laufende Zahlung, solange der Kunde das Produkt hält,
  • Vertriebsfolgeprovision: eine wiederkehrende Vergütung für Betreuung oder Bestandspflege.

Die Zahlungen können aus unterschiedlichen Kostenbestandteilen stammen. Entscheidend ist, dass die Vergütung mit dem vermittelten oder gehaltenen Produkt zusammenhängt und nicht unmittelbar vom Kunden als separates Beratungshonorar gezahlt wird.

Wie entstehen Kick-backs bei Fonds?

Fonds erheben laufende Kosten für Verwaltung und Betrieb. Ein Teil der Vergütung der Fondsgesellschaft kann als Bestandsprovision an den Vertrieb fließen. Daneben können beim Erwerb einmalige Aufschläge für Ausgaben oder andere Vertriebsentgelte anfallen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Anleger hält einen Fonds, dessen laufende Kosten aus dem Fondsvermögen entnommen werden. Gibt die Fondsgesellschaft einen Teil ihrer Vergütung an den Vertriebspartner weiter, erscheint dieser Betrag nicht zwingend als eigene Belastung auf dem Kontoauszug. Wirtschaftlich mindern die Produktkosten dennoch die Rendite des Fonds.

Die konkrete Kosten- und Vergütungsstruktur steht in den Produkt- und Kosteninformationen. Anleger sollten deshalb nicht nur auf ein ausgewiesenes Beratungshonorar achten, sondern auch auf laufende Produktkosten und Zuwendungen Dritter.

Warum können Kick-backs problematisch sein?

Kick-backs schaffen einen möglichen Interessenkonflikt. Erhält ein Berater für Produkt A eine höhere Vergütung als für ein vergleichbares Produkt B, kann ein finanzieller Anreiz entstehen, A zu empfehlen.

Das bedeutet nicht, dass jede provisionsbasierte Empfehlung ungeeignet ist. Der Interessenkonflikt muss jedoch erkannt, gesteuert und transparent gemacht werden. Für Anleger sind dabei drei Fragen zentral:

  1. Erhält das Unternehmen eine Vergütung von einem Dritten?
  2. Wie hoch ist sie oder wie wird sie berechnet?
  3. Wird sie behalten oder an den Kunden weitergegeben?

Transparenz allein beseitigt den wirtschaftlichen Anreiz nicht. Sie ermöglicht Anlegern aber, Kosten und mögliche Interessenkonflikte in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Sind Kick-backs erlaubt?

In Deutschland regelt das Wertpapierhandelsgesetz, wann Berater und Vermögensverwalter Zahlungen von Dritten annehmen dürfen. Bei nicht unabhängiger Anlageberatung und anderen Wertpapierdienstleistungen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie müssen unter anderem die Qualität der Dienstleistung verbessern, dürfen dem bestmöglichen Kundeninteresse nicht entgegenstehen und müssen vorab verständlich offengelegt werden. Bei fortlaufenden Zuwendungen ist der Kunde mindestens jährlich über die tatsächliche Höhe zu informieren.

Für unabhängige Honorar-Anlageberatung gelten strengere Regeln. Sie darf sich grundsätzlich nur durch den Kunden vergüten lassen. Gibt es kein vergleichbares Finanzinstrument ohne eine solche Zahlung, muss der Berater die erhaltene Vergütung so schnell wie möglich vollständig an den Kunden weiterleiten.

Auch ein Verwalter eines Finanzportfolios darf Zuwendungen Dritter nicht annehmen und behalten. Erhaltene finanzielle Vergütungen sind vollständig an den Kunden weiterzugeben. Nur geringfügige nichtmonetäre Vorteile können unter engen Voraussetzungen zulässig sein.

Wie erkennen Anleger Vertriebsvergütungen?

Vor einer Anlageentscheidung sollten Anleger die Kosteninformationen des Produkts und der Dienstleistung prüfen. Hinweise finden sich insbesondere in:

  • den Ex-ante-Kosteninformationen, die der Kunde vor Abschluss eines Geschäfts erhält,
  • dem Basisinformationsblatt oder Fondsprospekt,
  • der Geeignetheitserklärung bei einer Anlageberatung sowie
  • den regelmäßigen Kosten- und Depotausweisen.

Begriffe wie Zuwendung, Vertriebsprovision, Bestandsprovision oder Rückvergütung weisen auf Zahlungen im Vertrieb hin. Anleger können außerdem direkt fragen, welche Vergütungen ein Anbieter für die Empfehlung oder das Halten eines Produkts erhält. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag aller Kosten, nicht nur eine einzelne Gebührenposition.

Wie geht LIQID mit Kick-backs um?

Bei CORE und SAVE verwaltet LIQID Finanzportfolios. Dabei darf LIQID Zuwendungen Dritter nicht behalten. Gehen dennoch finanzielle Zuwendungen ein, müssen sie so schnell wie möglich vollständig an den jeweiligen Kunden weitergegeben werden.

Auch bei allen weiteren Produkten nimmt LIQID grundsätzlich keine Kick-backs an. LIQID will so vermeiden, dass Vertriebsvergütungen Dritter die Produktauswahl beeinflussen.

Fazit

Kick-backs sind Vergütungen, die Produktanbieter für Vertrieb oder Bestandspflege zahlen. Weil sie häufig aus Produktkosten finanziert werden, können sie die Nettorendite mindern. Zugleich entsteht ein möglicher Interessenkonflikt bei der Produktauswahl.

Welche Regeln gelten, hängt von der Dienstleistung ab. Bei unabhängiger Honorar-Anlageberatung und Vermögensverwaltung dürfen monetäre Zuwendungen nicht beim Unternehmen verbleiben. Anleger sollten Kostenunterlagen prüfen und nachvollziehen, ob Vergütungen von Dritten angenommen, offengelegt oder weitergegeben werden.

Autor

Dr. Martin Meuter

Managing Director und Head of Portfolio Management

Dr. Martin Meuter leitet das Portfolio Management und ist Geschäftsführer der LIQID Asset Management. Er ist seit 2022 bei LIQID und steuert unser Investmentteam sowie die Zusammenarbeit mit den Partnern LGT, HQ Capital, VenCap und Neuberger Berman. Zuvor beriet er Banken und Versicherungen im Bereich Investment- und Risikomanagement. Er hat einen Bachelor der TU München, einen Master der Erasmus Universität Rotterdam und einen Doktortitel in Finanzwirtschaft der Universität zu Köln.


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