Nachhaltigkeitsbezogene Transparenz

Stand der Information: 29. Juni 2023

A. Unternehmensbezogene Offenlegung

I. Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (nach Art. 3 OffenlegungsVO)

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Ratingagenturen zurückgreifen.

II. Unsere Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (nach Art. 5 OffenlegungsVO)

  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit ebenfalls die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

III. Erklärung zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nach Art. 4 OffenlegungsVO)

a. Zusammenfassung
Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zur Berücksichtigung  der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der LIQID Asset Management GmbH. Sie bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.

b. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen NachhaltigkeitsauswirkungenDie
Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen und Daten ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die LIQID Asset Management GmbH über die eingesetzten Investmentfonds investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.Aus diesem Grund wird die LIQID Asset Management GmbH sich bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zunächst auf die folgenden (messbaren) Indikatoren beschränken

  • Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze

  • Engagement in umstrittene Waffen

und diese der Auswahl der Investmentfonds dahingehend berücksichtigen, ob diese im Rahmen des jeweiligen Nachhaltigkeitskonzepts angemessen umgesetzt werden. Die aktuelle detaillierte Übersicht der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können Sie hier einsehen:

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren


c. Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Wir, die LIQID Asset Management GmbH, haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden.Am 10.03.2021 hat die Geschäftsführung der LIQID Asset Management GmbH zur Umsetzung der Transparenzverpflichtungen aus der OffenlegungsVO (Sustainable Finance Disclosure Regulation – kurz: SFDR) daher folgende Strategie zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beschlossen:

  • Kunden von LIQID wird mit dem Anlagestil LIQID Global Future eine nach Art. 8 OffenlegungsVO klassifizierte Finanzportfolioverwaltung angeboten, die im Vergleich zu den Anlagestilen LIQID Select und LIQID Global keine wesentlichen Abweichungen in Bezug auf Diversifikation, Kosten und Liquidität sowie ein vergleichbares Rendite-Risiko-Profil aufweist und zudem in zehn unterschiedlichen Risikoklassen investiert werden kann.

  • Für Anlagen in Investmentfonds im Rahmen des Anlagestils LIQID Global Future finden nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen Berücksichtigung. Anlagen in Investmentfonds im Rahmen der Anlagestile LIQID Select und LIQID Global sind von diesen nicht betroffen – hier finden nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen also keine Berücksichtigung.

  • Zur Bewertung und Priorisierung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen setzt LIQID bei der nach Art. 8 OffenlegungsVO klassifizierten Anlagestrategie auf standardisierte Informationsquellen und Ratingmodelle (z.B. MSCI ESG Fund Ratings) auf deren Basis die Einhaltung von Ausschlusskriterien auf Ebene der Investmentfonds überprüft wird.

  • Ausschlusskriterien betreffen Emittenten und Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact sowie Beteiligungen in umstrittenen Unternehmensbereichen und Geschäftspraktiken. Zu diesen gehören Atomkraft, Atomwaffen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel, umstrittene Waffen, konventionelle Waffen, zivile Schusswaffen, Öl und Gas, thermische Kohle, Reserven an fossilen Brennstoffen, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Unterhaltung für Erwachsene.

  • Neben Ausschlusskriterien zielt die nach Art. 8 OffenlegungsVO klassifizierte Anlagestrategie auf eine Verbesserung des ESG-Gesamtratings im Vergleich zu im rein ökonomischen Sinne vergleichbaren, globalen Anlageportfolios ab. Diese wird durch Ausschlusskriterien nicht notwendigerweise bzw. nur in geringem Ausmaß erreicht. Zur Messung des ESG-Scores des Gesamtportfolios kooperiert LIQID mit dem Institut für Vermögensaufbau (IVA), das die Anlageaufteilung quartalsweise auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Anbieter zertifiziert.

Verantwortlich für die Umsetzung der Strategie ist die Geschäftsführung selbst zusammen mit dem Portfoliomanagement der LIQID Asset Management GmbH.
Unvorhergesehene Ereignisse, die wir als signifikant hinsichtlich nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen bewerten, können unsere Investitionsentscheidungen beeinflussen. Als wesentlich werden dabei solche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren betrachtet, wenn diese durch Investitionsentscheidungen ökologische oder soziale Missstände hervorrufen.


d. Mitwirkungspolitik

Die LIQID Asset Management GmbH investiert nicht in einzelne Wertpapiere wie Aktien und Anleihen bestimmter Unternehmen und Emittenten, sondern in Investmentfonds. Die LIQID Asset Management GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Es erfolgt durch die LIQID Asset Management GmbH daher auch keine aktive Mitwirkung zur Reduzierung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit.


e. Verweise auf internationale Standards

Die LIQID Asset Management GmbH ist seit 2018 Unterzeichner der UN Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren („UN PRI“), einer Investoreninitiative in Partnerschaft mit der UNEP Finance Initiative und dem UN Global Compact. Mit der Unterzeichnung verpflichten wir uns, Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung in unsere Analyse und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, regelmäßig darüber zu berichten und die Akzeptanz und Umsetzung in der Investmentbranche zu fördern.

Die LIQID Asset Management GmbH kann zu Erfassungsbereich, Datenquellen und der Art und Weise, wie die von UN PRI verwendete Methode die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die investiert wird, prognostiziert, keine Angaben machen.Die LIQID Asset Management GmbH als Unternehmen verwendet derzeit kein zukunftsorientiertes Klimaszenario, da bisher keine Datengrundlage für eine Messung von Emissionen auf Unternehmensebene besteht. Auf Ebene der nach Art. 8 OffenlegungsVO klassifizierten Anlagestrategie LIQID Global Future können Angaben zur CO2-Intensität des Portfolios (Tonnen CO2 / Umsatz in Millionen USD) gemacht werden, die sich aus der Zertifizierung durch das IVA ergeben. Hierzu konnte bisher kein geeignetes, zukunftsorientiertes Klimaszenario identifiziert werden.

B. Produktbezogene Offenlegung

Als Vermögensverwalter bietet die LIQID Asset Management GmbH verschiedene Anlagestrategien an. Die den Anlagestrategien zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Anlagestrategie LIQID Global Future ist als ein Finanzprodukt im Sinne Art. 8 OffenlegungsVO klassifiziert. Die nachfolgende nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung unter Abschnitt IV. bezieht sich daher ausschließlich auf unsere Vermögensverwaltungsstrategie LIQID Global Future und nicht auf die Vermögensverwaltungsstrategien LIQID Global und LIQID Select.

IV. Erklärung der ökologischen und sozialen Merkmale (nach Art. 10 OffenlegungsVO)

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu LIQID Global Future.

a. Zusammenfassung
Als Finanzprodukt im Sinne des Art. 8 OffenlegungsVO fördert die Anlagestrategie LIQID Global Future ökologische und soziale Faktoren, indem bei der Auswahl der investierten Finanzinstrumente deren Methoden zur Implementierung von Nachhaltigkeitsmerkmalen berücksichtigt werden. Nachhaltigkeitsziele (im Sinne des Art. 9 OffenlegungsVO) werden mit der Anlagestrategie nicht angestrebt.

b. Kein nachhaltiges Anlageziel
Mit dem Finanzprodukt LIQID Global Future werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Es werden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

c. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Im Rahmen der Anlagestrategie werden Fonds realisiert, die vom Portfoliomanagement der LIQID Asset Management GmbH auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Anbieter (u.a. Refinitiv, ISS ESG, MSCI) bewertet und selektiert werden. Die Förderung der ökologischen oder sozialen Merkmale der Anlagestrategie wird nicht allein durch die Klassifizierung der investierten Fonds gem. OffenlegungsVO umgesetzt, sondern vielmehr durch eine Bewertung aller im Fondsvolumen enthaltenen Positionen.

Ausgangspunkt einer Anlageentscheidung in Fonds ist die strategische Asset Allokation (SAA), die das Rendite- Risiko-Verhältnis für das individuelle Anlegerprofil in jedem Portfolio optimiert. Die SAA wird aus Indizes abgeleitet (wie beispielsweise dem MSCI USA Net Total Return Index für das Anlagesegment Aktien USA), die im Fall der Anlageklasse Aktien jeweils rund 85 Prozent der Marktkapitalisierung ihres Anlageuniversums abdecken. Bei der Produktselektion werden anschließend Fonds ausgewählt, durch deren Positionen im Vergleich zum jeweiligen Index ein deutlich verbessertes Nachhaltigkeitsprofil zu erwarten ist, während zugleich der Tracking Error zu diesem minimiert wird. Auf Ebene der Fonds wird dieses Kriterium durch eine Kombination aus Exklusionskriterien (Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen) und Best-in-Class-Titelselektion nach ESG-Kriterien erreicht. Zur Förderung ökologischer und sozialer Merkmale der Anlagestrategie wurden Kriterien definiert, die auf den nach ESG-Kriterien bewertbaren Teil des Portfolios angewendet werden. Dieser umfasst 95 Prozent des Anlagevolumens und übergreifend die Anlageklassen Aktien und Anleihen. Als nicht nach ESG-Kriterien bewertbarer Teil des Portfolios werden Bestände in Barmitteln und Gold klassifiziert, die zusammen nicht mehr als 5 Prozent des Anlagevolumens ausmachen. Gold kann aus ESG-Perspektive nicht sinnvoll bewertet werden, weil es keine klassische Wirtschaftsaktivität aufweist. Eine Anlage in Gold führt auf Portfolioebene aber zu einer Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils und wird deshalb bei der Vermögensallokation in geringem Umfang berücksichtigt. Diese ESG-Kriterien, auch Nachhaltigkeitsindikatoren genannt, umfassen übergreifend die Exklusion von Emittenten und Unternehmen mit schweren ESG-Kontroversen und Verstößen gegen den UN Global Compact sowie Beteiligungen in umstrittenen Unternehmensbereichen und Geschäftspraktiken.

Für Aktien und Anleihen wurden jeweils unterschiedliche Kriterien definiert.
Für Investitionen innerhalb der Anlageklasse Aktien werden Unternehmen ausgeschlossen, die in den Geschäftsbereichen Atomkraft, Atomwaffen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel, umstrittene Waffen, konventionelle Waffen, zivile Schusswaffen, Öl und Gas, thermische Kohle, Reserven an fossilen Brennstoffen, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Unterhaltung für Erwachsene tätig sind. Investiert werden Unternehmen, deren MSCI-ESG-Ratings mindestens unter die besten 50 Prozent ihres jeweiligen Sektors fallen. Für Investitionen innerhalb der Anlageklasse Anleihen werden Emittenten mit schweren ESG-Kontroversen ausgeschlossen. Bei der Investition in Unternehmensanleihen werden zusätzlich Emittenten ausgeschlossen, die in den Geschäftsbereichen Atomkraft, Atomwaffen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel, umstrittene Waffen, konventionelle Waffen, zivile Schusswaffen, gentechnisch veränderte Organismen und Unterhaltung für Erwachsene tätig sind. Für Investitionen in Anleihen staatlicher und quasi-staatlicher Emittenten werden Anleihen von Emittenten mit vergleichsweise guten ESG-Ratings relativ zur Benchmark des Anlagesegments höher und von Emittenten mit vergleichsweise schlechten ESG-Ratings relativ zur Benchmark des Anlagesegments niedriger gewichtet.

d. Anlagestrategie
LIQID Global Future ist ein passiver und regelbasierter Anlagestil, der die Anlageklassen Aktien und Anleihen sowie in geringem Umfang Gold und den Geldmarkt berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Portfolios basiert auf effizienten Kombinationen der verschiedenen Wertpapiere, durch die das individuelle Rendite-Risiko-Verhältnis optimiert wird. Der Anlagestil wird in zehn unterschiedlichen Risikoklassen angeboten, wodurch der persönlichen Risikotragfähigkeit und Ertragserwartung des Anlegers möglichst genau entsprochen wird. Nach initialer Investition des Anlagevolumens gemäß der strategischen Asset Allokation (SAA) in einer der zehn Risikoklassen, erfolgt die laufende Überwachung und Steuerung des Vermögens durch einen Rebalancierungs-Algorithmus, der die Zusammensetzung des Portfolios täglich überprüft und das Portfolio auf die Zielallokation zurücksetzt, falls definierte Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Die Anlagestrategie wird über Fonds umgesetzt, die von unserem Portfoliomanagement auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Anbieter (u.a. Refinitiv, ISS ESG, MSCI) bewertet und selektiert werden.

e. Anteil der Investition
Der Anteil an nachhaltigen Investitionen liegt bei 0 Prozent.

Der Anteil an nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen liegt bei rund 95 Prozent. Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind solche gemeint, die ökologische und soziale Merkmale bewerben oder nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Das Portfoliomanagement stützt sich für die Förderung ökologisch und sozial nachhaltiger Merkmale nicht ausschließlich auf die Klassifizierung durch die Fondsanbieter gem. OffenlegungsVO.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass mindestens 80 Prozent des Anlagevolumens in Fonds investiert sind, die durch die Anbieter nach Art. 8 oder Art. 9 der OffenlegungsVO klassifiziert sind. Insgesamt werden rund 95 Prozent des Anlagevolumens unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen investiert. Eine Ausnahme stellen Barmittel dar, die zu operativen Zwecken gehalten werden, sowie ein geringer Anteil an Edelmetallen, die der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils dienen. Beide Positionen – Liquidität und Gold – machen zusammen nicht mehr als 5 Prozent des Anlagevolumens dieser Anlagestrategie aus.

Eine Übersicht über die Zusammensetzung aller Anlagestrategien finden Sie in unserer Onboardingstrecke. Eine Übersicht zur ESG-Bewertung der Strategien und investierter Fonds finden Sie in den Zertifikaten des IVA unter folgendem Link.

f. Überwachung der geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale
Der Anteil nachhaltigkeitsbezogener Investitionen im Anlagestil LIQID Global Future wird quartalsweise vom IVA überprüft, bewertet und zertifiziert. Das IVA ermittelt anhand eines Konsensratings mehrerer unabhängiger ESG-Rating-Anbieter (ISS ESG, CSRHub, Refinitiv)  die vom Portfoliomanagement der LIQID Asset Management GmbH eingesetzten Fonds auf Basis ihrer jeweiligen tatsächlichen Investitionen (Portfoliopositionen). Das IVA misst die Nachhaltigkeit auf einer Skala von 1 bis 5 Bäumen für jeden investierten Fonds und berechnet anschließend auf Ebene der Strategie, wie viel Prozent des Portfolios in Fonds mit 1,2,3,4 oder 5 Bäumen investiert sind. Diese Aufteilung sowie Angaben zu den Ratinganbietern finden Sie grafisch aufbereitet in den Zertifikaten des IVAs zu unseren Portfolios unter diesem Link.

g. Methoden zur Messung
Im Vergleich zu den nicht nachhaltigen breiten Marktindizes für globale Aktien und globale Anleihen (Benchmarks) weisen die in der Anlagestrategie enthaltenen Fonds ein qualifizierbares Nachhaltigkeitsprofil auf. Zur Messung des Nachhaltigkeitsprofils wird auf Ratings des Datenanbieters MSCI zurückgegriffen.

Zusätzlich ist als unabhängige Instanz das Institut für Vermögensaufbau (IVA) mit der Messung der Nachhaltigkeit der Strategie beauftragt. Dabei handelt es sich um eine bankenunabhängige deutsche Gesellschaft zur Förderung des Vermögensaufbaus von Privatanlegern durch die Erbringung unabhängiger finanzwissenschaftlicher Dienstleistungen. Die Bewertung des Portfolios durch das IVA erfolgt quartalsweise und wird in den Zertifikaten näher erklärt, die in Kürze auf unserer Website abgerufen werden können.

h. Datenquellen und Datenverarbeitung
Die von LIQID verwendeten Daten zur Messung und Bewertung der Nachhaltigkeit werden von MSCI und Morningstar sowie dem proprietären Sustainability Rating unserer Partnerin, der LGT Bank (Switzerland) Ltd., bezogen. Die vom IVA verwendeten Daten werden von den Anbietern ISS ESG, Refinitiv und CSRHub bezogen.

i. Beschränkungen der Methoden und Daten
Die von uns und unseren Partnern durchgeführten ESG-Bewertungen basieren nicht auf selbst erhobenen und interpretierten Daten, sondern ausschließlich auf den Ratings etablierter ESG-Datenanbieter.

Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten kann keine Garantie abgegeben werden.

j. Sorgfaltspflicht
Für die Anlagestrategie LIQID Global Future kommen nur Anlagen in Fonds in Betracht, die eine breite Streuung des Kapitals garantieren. LIQID Global Future investiert nicht in Fonds, die sich ausschließlich oder mit starker Konzentration in Einzeltiteln auf bestimmte Sektoren, wie zum Beispiel erneuerbare Energie, beschränken. Diese sind nicht ausreichend diversifiziert und würden sich deshalb nachteilig auf das Rendite-Risiko-Profil auswirken.

Eine tägliche, algorithmusbasierte Überwachung und bei Bedarf regelbasierte Umschichtung (Rebalancing) stellt zudem sicher, dass der Anteil einzelner Anlageklassen in jedem Kundenportfolio langfristig den vereinbarten Anlagerichtlinien entspricht. Durch das algorithmusbasierte Rebalancing wird ebenfalls sichergestellt, dass die unter “Anteil der Investition” beschriebenen Anteile an nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen eingehalten werden.

Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Sinne der Förderung ökologisch und sozial nachhaltiger Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie LIQID Global Future wurde das IVA als unabhängige Instanz mit der quartalsweisen Messung des ESG-Scores beauftragt.

k. Mitwirkungspolitik
Etwaige Mitwirkung ist nicht Teil der Anlagestrategie. Die LIQID Asset Management GmbH ist als Vermögensverwalter nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder zu einer diesbezüglichen Abgabe von Weisungen bevollmächtigt. Unsere vollständige Mitwirkungspolitik nach § 134b AktG ist Teil der unternehmensseitigen Nachhaltigkeitsoffenlegung und unter Abschnitt III. Buchstabe d. beschrieben.

l. Referenzbenchmark
LIQID hat für die Anlagestrategie keinen separaten Referenzwert definiert, anhand dessen die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen gemessen wird. Nach unserer hauseigenen Bewertung sowie der externen Überprüfung durch das IVA kommen wir zu dem Schluss, dass die ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Unternehmen und Organisationen, in die in diesem Portfolio investiert wird, von mehreren unabhängigen ESG-Ratingagenturen sehr viel positiver bewertet wird als im reinen ökonomischen Sinne vergleichbare Anlagenportfolios.