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Was unterscheidet eine Vermögensverwaltung von der Anlageberatung?

24. September 20266 Min. LesezeitDr. Martin Meuter

Bei einer Anlageberatung empfiehlt ein Berater Anlagen, die Entscheidung trifft der Anleger selbst. In der Vermögensverwaltung erhält der Verwalter dagegen ein Mandat für das gesamte Portfolio. Er entscheidet innerhalb vereinbarter Grenzen über Käufe und Verkäufe und überwacht das Portfolio laufend.

Key Takeaways
  1. Nach einer Anlageberatung entscheidet der Anleger über Käufe und Verkäufe. In der Vermögensverwaltung übernimmt der Verwalter diese Entscheidungen im vereinbarten Rahmen.

  2. Ein Anlagevermittler leitet Aufträge weiter. Eine persönliche Empfehlung zu einem Wertpapier gehört nicht zur reinen Vermittlung. Die Entscheidung trifft der Anleger.

  3. Eine Anlageberatung kann einmalig sein oder sich über Jahre fortsetzen. Ein Vermögensverwalter überwacht und steuert das Portfolio dagegen, solange das Mandat besteht.

  4. Wie Vermittlung und Beratung vergütet werden, hängt vom Angebot ab. Vermögensverwalter erhalten meist eine laufende Gebühr. Manche verlangen zusätzlich eine Erfolgsgebühr.

  5. Die passende Leistung hängt davon ab, ob Anleger jede Anlageentscheidung selbst treffen oder die laufende Arbeit an ihrem Portfolio abgeben möchten.

Unterschiede zwischen der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung zeigen sich besonders in der Zeit nach der ersten Anlage. Wer beraten wurde, muss selbst im Blick behalten, ob seine Anlagen noch zu seinen Zielen passen, und bei Bedarf erneut entscheiden. Ein Vermögensverwalter übernimmt diese laufende Aufgabe für das gesamte Portfolio.

Wer trifft die Anlageentscheidungen?

Bei einer Anlageberatung empfiehlt ein Berater Anlagen, die zur Situation des Anlegers passen. Über Kauf oder Verkauf entscheidet der Anleger selbst und erteilt die Aufträge. Das gilt auch, wenn ihn der Berater über längere Zeit begleitet. Über jede Umschichtung entscheidet der Anleger erneut selbst.

In einer Vermögensverwaltung legt der Anleger Ziele und Grenzen fest und überträgt dem Verwalter die laufenden Anlageentscheidungen. Rechtlich heißt die Dienstleistung Finanzportfolioverwaltung. Innerhalb des erteilten Mandats handelt der Verwalter, ohne dass der Anleger jede Transaktion freigeben muss. Die vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmen etwa Risikoniveau, zulässige Anlagen und Ausschlüsse.

Für die Entscheidungen innerhalb des Mandats ist der Verwalter verantwortlich. Das Anlagerisiko trägt dennoch der Anleger. Er legt seine Ziele fest, informiert den Verwalter über Änderungen seiner Lage und kann das Mandat zu den vereinbarten Bedingungen anpassen oder beenden.

Ein Mandat sagt noch nichts darüber aus, wie frei ein Verwalter Anlagen auswählen kann. Unabhängige Vermögensverwalter sind bei der Produktauswahl nicht an das Angebot einer Bank gebunden und können Anlagen verschiedener Anbieter vergleichen.

Für die Finanzportfolioverwaltung braucht ein Anbieter eine Erlaubnis der BaFin. Anleger können in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob ein Anbieter diese Erlaubnis hat. Auch Anlageberatung und Anlagevermittlung sind regulierte Dienstleistungen. Über die Qualität des Anlageprozesses, die Betreuung und die Kosten sagt eine Erlaubnis allein wenig aus.

Was leistet eine Anlagevermittlung?

Ein Anlagevermittler nimmt Kauf- und Verkaufsaufträge entgegen und leitet sie weiter. Eine persönliche Empfehlung zu einem bestimmten Wertpapier gehört nicht zur reinen Vermittlung. Der Anleger entscheidet selbst, welchen Auftrag er erteilt.

Wer kümmert sich laufend um das Portfolio?

Eine Anlageberatung kann sich auf eine einzelne Entscheidung beziehen, etwa wenn ein Betrag neu angelegt werden soll. Manche Anbieter begleiten Anleger über Jahre und geben wiederholt Empfehlungen. Ob sie umgesetzt werden, entscheidet der Anleger. Er behält sein Portfolio selbst im Blick und kann sich erneut beraten lassen, wenn sich seine Ziele ändern oder er auf Marktentwicklungen reagieren möchte.

Ein Vermögensverwalter betreut das Portfolio dagegen, solange das Mandat besteht. Er prüft, ob die Zusammensetzung, die Risiken und die eingesetzten Anlagen noch zur vereinbarten Strategie passen. Bei Bedarf schichtet er um oder führt das Portfolio an die Zielallokation heran. Über seine Entscheidungen berichtet er regelmäßig.

Ob die Strategie weiterhin passt, sollten Anleger und Verwalter regelmäßig besprechen. Ändern sich Pläne, Anlagehorizont, finanzielle Lage oder Risikobereitschaft, muss der Verwalter davon erfahren. Nur so kann er prüfen, ob das Mandat angepasst werden sollte.

Was kosten Vermittlung, Beratung und Verwaltung?

Ein Anlagevermittler kann direkt vom Kunden bezahlt werden oder eine Provision des Produktanbieters erhalten. Auch Beratung kann über Provisionen finanziert werden. Anleger sollten sich vor Vertragsabschluss offenlegen lassen, welche Kosten anfallen und welche Zuwendungen der Anbieter erhält. Provisionen können beeinflussen, welches Produkt ein Berater empfiehlt.

Bei einer unabhängigen Honorar-Anlageberatung bezahlt der Anleger den Berater direkt. Provisionen von Produktanbietern darf dieser nicht behalten. Seine Vergütung hängt damit nicht davon ab, welches Produkt der Anleger kauft.

Ein Vermögensverwalter berechnet meist eine laufende Gebühr, die sich nach dem verwalteten Vermögen richtet. Ob Depotführung und Transaktionen enthalten sind, hängt vom Angebot ab. Die Kosten der eingesetzten Fonds kommen hinzu. Vermögensverwalter dürfen Zuwendungen von Produktanbietern nicht behalten. Sie müssen solche Zahlungen ablehnen oder an ihre Kunden weiterleiten.

Manche Vermögensverwalter verlangen zusätzlich eine Erfolgsgebühr, wenn die Rendite eine vereinbarte Schwelle übersteigt. Damit ist der Verwalter an guten Ergebnissen beteiligt. Für Anleger werden die Kosten jedoch weniger planbar. Je nach Berechnung kann zudem ein Anreiz entstehen, höhere Risiken einzugehen. Vor Vertragsabschluss sollten Anleger deshalb klären, wie Verluste in die Berechnung eingehen.

Für einen fairen Kostenvergleich müssen Anleger alle Posten einbeziehen. Dazu gehören Gebühren für Verwaltung oder Beratung, Depot- und Transaktionskosten, Fondskosten sowie mögliche Ausgabeaufschläge und Erfolgsgebühren. Ein Preisunterschied ist erst im Zusammenhang mit dem Leistungsumfang aussagekräftig. Eine einzelne Empfehlung und die fortlaufende Steuerung eines Portfolios sind grundsätzlich unterschiedliche Leistungen.

Wie unterscheiden sich Vermittlung, Beratung und Verwaltung?

MerkmalAnlagevermittlungAnlageberatungVermögensverwaltung
Wer entscheidet?AnlegerAnleger, nach Empfehlung des BeratersVerwalter innerhalb des Mandats
LeistungsumfangEinzelner AuftragEmpfehlungen zu Anlagen oder zum GesamtportfolioLaufende Steuerung des Portfolios
Dauer der LeistungEinzelner AuftragEinzelne oder wiederkehrende EmpfehlungenLaufendes Mandat
Wer überwacht das Portfolio?AnlegerAnleger, bei Bedarf vom Berater unterstütztVerwalter, mit regelmäßigen Berichten an Anleger
VergütungEntgelt oder Provision, je nach AngebotProvision oder Honorar, je nach AngebotLaufende Gebühr, weitere Kosten möglich

Welche Leistung passt zu mir?

Anleger sollten zuerst entscheiden, welche Aufgaben sie selbst übernehmen möchten.

  • Anlagevermittlung: Für Anleger, die Kauf- und Verkaufsentscheidungen selbst treffen und ihre Aufträge weiterleiten lassen möchten.
  • Anlageberatung: Für Anleger, die Empfehlungen wünschen, aber über deren Umsetzung selbst entscheiden und ihr Portfolio im Blick behalten möchten.
  • Vermögensverwaltung: Für Anleger, die Ziele und Grenzen vorgeben und die laufende Arbeit am Portfolio einem Verwalter überlassen möchten.

Welche Form besser passt, hängt auch davon ab, wie viel Zeit jemand für sein Portfolio aufbringen möchte. Wichtig bei der Entscheidung sind außerdem die Freiheit der Anbieter bei der Produktauswahl, die Gesamtkosten und die Qualität der persönlichen Betreuung.

Wie setzt LIQID die Vermögensverwaltung um?

Bei LIQID bestimmen Kunden Ziele, Anlagehorizont und Risikobereitschaft. LIQID ist ein Vermögensverwalter mit Erlaubnis der BaFin und trifft die Anlageentscheidungen innerhalb des Mandats. Bei der Produktauswahl ist LIQID nicht an das Angebot einer Bank gebunden. Gesellschafterin und Investmentpartnerin von LIQID ist die LGT, eine internationale Privatbank im Eigentum der Fürstenfamilie von Liechtenstein. Ihre strategische Asset Allokation bildet die Grundlage der CORE Portfolios. Die Auswahl der Produkte und die Umsetzung im Kundenportfolio verantwortet LIQID.

Die Verwaltungs- und Transaktionskosten für CORE decken Portfolioverwaltung, Handel und Depotführung ab. Hinzu kommen die Kosten der eingesetzten Fonds. Eine Erfolgsgebühr fällt nicht an. Provisionen von Produktanbietern nimmt LIQID nicht an.

Autor

Dr. Martin Meuter

Managing Director und Head of Portfolio Management

Dr. Martin Meuter leitet das Portfolio Management und ist Geschäftsführer der LIQID Asset Management. Er ist seit 2022 bei LIQID und steuert unser Investmentteam sowie die Zusammenarbeit mit den Partnern LGT, HQ Capital, VenCap und Neuberger. Zuvor beriet er Banken und Versicherungen im Bereich Investment- und Risikomanagement. Er hat einen Bachelor der TU München, einen Master der Erasmus Universität Rotterdam und einen Doktortitel in Finanzwirtschaft der Universität zu Köln.