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Was unterscheidet unabhängige Vermögens­verwalter von Banken?

24. September 20266 Min. LesezeitDr. Martin Meuter

Einzelne Anlagevorschläge der Bank sind noch keine Vermögens­verwaltung. Dafür braucht es ein Mandat, in dem ein Verwalter das Portfolio steuert. Banken bieten das auch an, beraten und vermitteln aber häufiger. Unabhängige Verwalter sind bei der Produktauswahl an keine Bank gebunden.

Key Takeaways
  1. Banken beraten und vermitteln oft einzelne Anlagen, können aber auch Vermögen verwalten. Nur im Verwaltungsmandat steuert eine Bank oder ein Verwalter das gesamte Portfolio laufend.

  2. Bankeigene Fonds und Vertriebsziele können Interessen­konflikte schaffen. Unabhängige Verwalter haben meist keine eigenen Produkte und wählen Anlagen verschiedener Anbieter.

  3. Im Verwaltungsmandat dürfen weder Banken noch unabhängige Verwalter Provisionen von Produktanbietern behalten. Für Beratung und Vermittlung gilt das nicht.

  4. Einige unabhängige Verwalter können mit der bisherigen Bank zusammenarbeiten. Das Depot bleibt auf den Namen des Anlegers. Der Verwalter erhält eine begrenzte Vollmacht.

  5. Der Preisvergleich allein reicht nicht. Anleger sollten prüfen, welche Anlagen der Anbieter auswählt, wie er das Portfolio steuert und welche Performance nach allen Kosten bleibt.

Der Name eines Bankangebots allein sagt wenig darüber aus, wer die Anlageentscheidungen trifft und welche Verpflichtungen die Bank gegenüber ihren Kunden hat. Private Banking kann Beratung, Vermittlung oder Vermögens­verwaltung umfassen. Im Vertrag zeigt sich, ob der Kunde selbst entscheidet oder ein Verwalter das Portfolio steuert. Erst dann lassen sich Banken und unabhängige Anbieter nach Produktauswahl, Interessen­konflikten, Betreuung und Gesamtkosten vergleichen.

Welche Leistungen bieten Banken an?

Bei der Anlageberatung empfiehlt die Bank Anlagen, die zu den Zielen des Kunden passen sollen. Bei der Anlagevermittlung steht der Abschluss eines Geschäfts im Vordergrund. In beiden Fällen entscheidet der Anleger selbst über Kauf und Verkauf. Für eine Vermögens­verwaltung vereinbaren Anleger und Verwalter dagegen Ziele, Risikorahmen und Anlagerichtlinien. Innerhalb dieses Mandats legt der Verwalter dann Geld an, überwacht das Portfolio und passt es laufend an.

Was unterscheidet unabhängige Verwalter?

Auch eine Bank mit Verwaltungsmandat steuert das Portfolio als Ganzes. Ein unabhängiger Vermögens­verwalter ist dabei nicht an das Produktangebot oder die Vertriebsziele einer Bank gebunden. Er kann Anlagen verschiedener Anbieter vergleichen und jene auswählen, die zur Strategie passen. Der Verband unabhängiger Vermögens­verwalter (VuV) sieht in dieser Freiheit einen wesentlichen Unterschied zum Vertrieb innerhalb einer Bank.

Viele Banken bieten eigene Fonds und andere Anlageprodukte an. Für sie kann es wirtschaftlich attraktiv sein, diese in Kundendepots einzusetzen. Beim Vertrieb einzelner Anlagen können zudem Ausgabe­aufschläge, Provisionen und Verkaufsziele eine Rolle spielen. Das macht ein Produkt nicht automatisch schlecht, kann aber Interessen­konflikte schaffen. Anleger sollten sich erklären lassen, warum eine Anlage im Portfolio liegt und welche Alternativen geprüft wurden.

Unabhängige Vermögens­verwalter haben in aller Regel keine eigenen Anlageprodukte und werden ausschließlich für die Verwaltung bezahlt. Provisionen von Produktanbietern dürfen Verwalter im Verwaltungsmandat nicht für sich behalten, sondern müssen sie an Kunden weitergeben. Diese Regel gilt auch für die Vermögens­verwaltung bei Banken – aber nicht für andere Bankdienstleistungen wie Anlageberatung und Anlagevermittlung.

Muss ich für eine Vermögens­verwaltung die Bank wechseln?

Nein, nicht zwingend. Bei einer unabhängigen Vermögens­verwaltung liegen Geld und Wertpapiere auf den Namen des Anlegers bei einer Depotbank. Der Verwalter erhält eine begrenzte Vollmacht, um innerhalb des vereinbarten Mandats zu handeln. Eigentümer bleibt der Anleger. Die Vollmacht erlaubt dem Verwalter nicht, Geld auf ein eigenes Konto zu übertragen.

Einige traditionelle Vermögens­verwalter können das bestehende Depot bei der bisherigen Bank nutzen. Digitale Anbieter arbeiten meist mit Depotbanken, die an ihre Plattform angebunden sind. Anleger eröffnen dafür häufig ein neues Depot. Die Anbindung vereinfacht Handel, Portfolio­überwachung und Berichterstattung. Die bisherige Bank kann daneben weitere Konten und Anlagen betreuen.

Wie lassen sich Angebote vergleichen?

Bei Beratung und Vermittlung können beim Kauf Ausgabe­aufschläge und im Fonds laufende Kosten anfallen. Für eine Vermögens­verwaltung zahlt der Anleger hingegen meist eine jährliche Gebühr. Bei einer Pauschalgebühr sind Depotführung und Handel enthalten, bei anderen Modellen können sie zusätzlich kosten. Kosten für Wertpapiere und gegebenenfalls eine Erfolgsgebühr kommen hinzu. Ein fairer Vergleich zählt alle Kosten des Portfolios zusammen.

Die niedrigste Gebühr ist nicht automatisch das beste Angebot. Entscheidend sind die Strategie, die Auswahl der Anlagen, die laufende Steuerung und die Betreuung. Ein unabhängiger Verwalter kann einen Mehrwert schaffen, der seine Gebühr übersteigt, etwa durch eine stimmige Aufteilung und konsequente Umsetzung. Garantiert ist das nicht. Maßgeblich sind das Ergebnis nach allen Kosten und die Frage, ob die Leistung zu den Zielen des Anlegers passt.

Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Anbieter die folgenden Fragen anhand eines konkreten Portfolio­vorschlags beantworten:

  1. Wer trifft die Entscheidungen? Berät der Anbieter zu einzelnen Anlagen oder übernimmt er das gesamte Portfolio im Mandat?
  2. Wie frei ist die Auswahl? Welche Anbieter und Produkte kommen infrage, und wie hoch ist der Anteil eigener Produkte?
  3. Was kostet das gesamte Portfolio? Welche Gebühren und Produktkosten fallen an, und was deckt eine Pauschalgebühr ab?
  4. Wie wird das Portfolio betreut? Wer überprüft Strategie und Risiken, wann wird angepasst und wer beantwortet Fragen?

Gute Antworten machen die Leistungen vergleichbar. Ein Anbieter sollte erklären können, weshalb seine Strategie und seine Produktauswahl zum Anleger passen.

Wie setzt LIQID das um?

LIQID ist ein bankunabhängiger, von der BaFin zugelassener Vermögens­verwalter. Grundlage der CORE Portfolios ist die strategische Asset Allokation der LGT. Die internationale Privatbank der Fürstenfamilie von Liechtenstein ist Gesellschafterin von LIQID und Investmentpartnerin für die CORE Portfolios. LIQID ergänzt ihre Kapitalmarktmodelle um eigene Analysen und wählt die eingesetzten Anlagen aus. Bei CORE Select fließen auch taktische Einschätzungen der LGT in die Steuerung ein. Die Verantwortung für das Mandat liegt bei LIQID.

LIQID nimmt keine Provisionen von Produktanbietern an. Für CORE und SAVE Income zahlen Kunden eine Pauschalgebühr, die Portfolioverwaltung, Handel und Depotführung umfasst. Die Kosten der eingesetzten ETFs und Fonds kommen hinzu. Setzt LIQID einen selbst verwalteten Fonds ein, erhebt es auf den betreffenden Teil des Portfolios keine zusätzliche Verwaltungsgebühr. Kunden sehen ihre Anlagen und die Kosten online und können Fragen persönlich besprechen.

Worauf kommt es am Ende an?

Zuerst sollten Anleger klären, ob sie einzelne Empfehlungen oder eine laufende Verwaltung ihres gesamten Portfolios wünschen. Für den Vergleich von Verwaltungsmandaten zählen dann die Freiheit bei der Produktauswahl, die Qualität der Steuerung, die Betreuung und die Gesamtkosten. Es lohnt sich, unabhängige Verwalter einzubeziehen, weil sie ohne Bindung an Bankprodukte arbeiten. Entscheidend bleibt, ob die Leistung zu den eigenen Zielen passt und ihren Preis wert ist.

Autor

Dr. Martin Meuter

Managing Director und Head of Portfolio Management

Dr. Martin Meuter leitet das Portfolio Management und ist Geschäftsführer der LIQID Asset Management. Er ist seit 2022 bei LIQID und steuert unser Investmentteam sowie die Zusammenarbeit mit den Partnern LGT, HQ Capital, VenCap und Neuberger. Zuvor beriet er Banken und Versicherungen im Bereich Investment- und Risikomanagement. Er hat einen Bachelor der TU München, einen Master der Erasmus Universität Rotterdam und einen Doktortitel in Finanzwirtschaft der Universität zu Köln.