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Was ist ein ELTIF und was regelt der Rahmen?

18. September 202610 Min. LesezeitMartin Kaelble

Ein ELTIF ist ein europäisch regulierter Fonds für langfristige Investitionen, über den auch Privatanleger Zugang zu Unternehmensbeteiligungen, privaten Krediten und Sachwerten erhalten können. Der Rahmen regelt zulässige Anlagen, Kreditaufnahme und Rücknahmen.

Key Takeaways
  1. ELTIF bezeichnet einen regulatorischen Rahmen, keine Anlageklasse. Unternehmensbeteiligungen, Kredite und Sachwerte sind mögliche Anlagen darin.

  2. Mindestens 55 % des Kapitals müssen in zulässige langfristige Anlagen fließen. Für den Vertrieb an Kleinanleger gelten zusätzliche Streuungs- und Kreditgrenzen.

  3. Die Reform von 2024 hat die frühere Mindestanlage von 10.000 € gestrichen und dafür eine Geeignetheitsprüfung bei jedem Erwerb vorgeschrieben.

  4. Rücknahmen während der Laufzeit sind möglich, aber an Voraussetzungen und Fondsbedingungen gebunden. Ein ELTIF ist nicht automatisch liquide.

  5. Der Rahmen beantwortet die Zugangsfrage. Strategie, Team, Kosten und Kapitalbindung bleiben in jedem Einzelfall zu prüfen.

Einführung

Zwei Fonds können beide ELTIF heißen und wirtschaftlich weit auseinanderliegen. Der eine beteiligt sich an Unternehmen, der andere vergibt Kredite oder finanziert Infrastruktur. Auch die Wege, auf denen Anleger einzahlen und später Geld erhalten, unterscheiden sich.

Der gemeinsame Name beschreibt allein den rechtlichen Rahmen. Er ist trotzdem wichtig, denn er ist der Grund, aus dem langfristige Private-Markets-Anlagen überhaupt an Privatanleger vertrieben werden dürfen. Wer den Rahmen versteht, weiß anschließend genau, welche Fragen er selbst noch beantworten muss.

Was bedeutet ELTIF?

European Long-Term Investment Fund (ELTIF) ist die europäische Bezeichnung für einen langfristigen Investmentfonds nach der ELTIF-Verordnung. Der Rahmen soll langfristige Investitionen in die Realwirtschaft ermöglichen und zugleich Anforderungen an die Fonds und ihren Vertrieb setzen. Die überarbeiteten Regeln werden seit dem 10. Januar 2024 angewendet.

Ein ELTIF ist stets ein alternativer Investmentfonds mit europäischem Sitz, der zusätzlich als ELTIF zugelassen wurde und von einem entsprechend beaufsichtigten Verwalter geführt wird. „Alternativ“ ist dabei eine regulatorische Abgrenzung zu anderen Fondsformen und bedeutet weder besonders riskant noch besonders sicher. Die Zulassung ist außerdem keine Aussage über eine künftige Rendite.

Drei Ebenen lassen sich damit auseinanderhalten. Private Equity oder Private Debt beschreibt die wirtschaftliche Anlage. Ein Primärinvestment oder ein Co-Investment beschreibt den Investitionsweg. ELTIF beschreibt die Regeln für die Fondshülle. Wie diese Ebenen zusammenwirken, erklärt der Aufbau von Private-Markets-Fonds.

In was darf ein ELTIF investieren?

Zulässig sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Eigen- und Fremdkapitalinstrumente qualifizierter Unternehmen, an diese Unternehmen vergebene Kredite, Sachwerte sowie bestimmte andere Fonds. Qualifizierte Unternehmen müssen nicht in jedem Fall unbörsennotiert sein; der Rahmen erfasst unter bestimmten Bedingungen auch kleinere börsennotierte Unternehmen.

Mindestens 55 % des Kapitals müssen in solche zulässigen langfristigen Anlagevermögenswerte investiert werden. Vor der Reform lag diese Quote bei 70 %. Sie ist keine Aussage darüber, dass genau 55 % eines Fonds illiquide sein müssen, sondern bezieht sich auf gesetzlich definierte Anlagekategorien. Der verbleibende Teil kann unter anderem für zulässige liquide Anlagen genutzt werden, und für den Portfolioaufbau gelten eigene Fristen.

Immobilien oder Infrastruktur sind deshalb nicht schon wegen des Namens in jedem ELTIF enthalten. Innerhalb des Rahmens entscheidet der Fonds über seine Strategie. Ein weit gefasster gesetzlicher Anlagekatalog führt also nicht zu einem breit gestreuten tatsächlichen Portfolio.

Welche Regeln sollen Anleger schützen?

Für ELTIFs, die auch an Kleinanleger vertrieben werden, gelten Grenzen für die Risikostreuung. Die Verordnung begrenzt Positionen in einem einzelnen qualifizierten Unternehmen, in einem einzelnen Sachwert und in einem einzelnen anderen Fonds grundsätzlich auf je 20 % des Kapitals. Für ELTIFs, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, entfallen diese Grenzen; für Feeder-Strukturen entfällt allein die Grenze für den einzelnen Fonds.

Solche Grenzen können eine übermäßige Konzentration auf einzelne Positionen verhindern. Sie verhindern nicht, dass mehrere Anlagen gleichzeitig unter einem Zinsanstieg oder einer Rezession leiden. Gesetzliche Streuung und wirtschaftlich unabhängige Ertragsquellen sind zwei verschiedene Dinge.

Auch die Kreditaufnahme des Fonds ist begrenzt. Bei einem ELTIF, der an Kleinanleger vertrieben werden darf, liegt die Obergrenze für erfasste Barkredite bei 50 % seines Nettoinventarwerts, also des Fondsvermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten; bei rein professionellem Vertrieb sind es 100 %. Das ist keine Grenze für die Schulden der gehaltenen Unternehmen. Kreditvereinbarungen, die vollständig durch Kapitalzusagen der Anleger gedeckt sind, gelten dabei nicht als Kreditaufnahme.

Die zulässige Kreditaufnahme muss zudem nicht ausgeschöpft werden. Entscheidend bleibt, welche Verschuldung die tatsächliche Strategie vorsieht und welche Belastungen daraus entstehen. Die Bezugsgrößen unterscheiden sich dabei: Die 55 %-Quote bemisst sich am Kapital, die Kreditgrenze am Nettoinventarwert.

Können Privatanleger jeden ELTIF kaufen?

Der Rahmen erlaubt den Vertrieb an Kleinanleger unter bestimmten Anforderungen. „Kleinanleger“ ist dabei die regulatorische Kategorie der europäischen Verordnung; auch ein vermögender Privatanleger fällt darunter. Vor jedem Erwerb ist eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen und dem Anleger eine Geeignetheitserklärung auszuhändigen – auch dann, wenn er die Anteile von einem anderen Anleger übernimmt.

Die Prüfung berücksichtigt Kenntnisse und Erfahrungen, die finanzielle Situation und die Anlageziele. Erwirbt ein Anleger ohne Beratung einen ELTIF, der für ihn als ungeeignet eingestuft wurde, muss er ausdrücklich zustimmen. Bei einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren ist zusätzlich ausdrücklich auf die lange Bindung hinzuweisen. Daraus folgt keine Zusicherung, dass ein zugelassenes Produkt für jeden vermögenden Anleger geeignet ist.

Die frühere gesetzliche Mindestanlage von 10.000 € und die frühere Obergrenze für kleinere Wertpapierportfolios wurden mit der Reform gestrichen, weil sie als Hindernis für ein Produkt galten, das gerade Privatanlegern offenstehen sollte. An ihre Stelle traten die Geeignetheitsprüfung und ein Widerrufsrecht von zwei Wochen nach Zeichnung. Anbieter können weiterhin eigene Mindestbeträge festlegen. Ein niedrigerer Einstieg verändert damit die Zugänglichkeit, nicht die wirtschaftliche Haltedauer.

Können Anleger ihre Anteile jederzeit zurückgeben?

Ein ELTIF hat eine im Fondsrecht festgelegte Laufzeit, und der Grundfall ist die Rückzahlung an deren Ende. Rücknahmen während der Laufzeit sind möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fondsbedingungen sie vorsehen. Dazu gehören eine Mindesthaltedauer, eine nachvollziehbare Rücknahmepolitik und eine Begrenzung der Rücknahmen auf den liquiden Teil des Fondsvermögens.

Ein Angebot kann deshalb zunächst eine Mindesthaltefrist und später bestimmte Antragsfenster vorsehen. Kündigungsfristen, Mengenbegrenzungen und mögliche Aussetzungen beeinflussen die tatsächliche Auszahlung zusätzlich. Ein monatlich veröffentlichter Anteilwert bedeutet nicht, dass monatlich unbegrenzt Geld entnommen werden kann. Ein Fondsmanagement darf außerdem Instrumente einsetzen, die die Kosten einer Rückgabe den zurückgebenden Anlegern zuordnen, etwa eine Rücknahmegebühr; vorgeschrieben ist keines davon.

Daneben kennt die Verordnung einen Sekundärmarkt. Dort kann ein Verfahren die Übertragungswünsche ausscheidender Anleger mit denen eintrittswilliger Anleger zusammenführen. Ein solches Matching setzt passende Nachfrage voraus und ist von einer Rücknahme zu unterscheiden, bei der der Fonds selbst Anteile zurücknimmt und Geld auszahlt. Es begründet keinen Anspruch auf einen Ausstieg. Was daraus für die Planung folgt, behandelt der Artikel zur Liquidität von Private-Markets-Anlagen.

Wie funktionieren Einzahlungen und Ausschüttungen?

Die Bezeichnung ELTIF legt nicht fest, wann ein Anleger wie viel einzahlt. Ein Zugang kann die vollständige Einzahlung des Anlagebetrags beim Erwerb vorsehen. Andere Ausgestaltungen arbeiten mit einer Kapitalzusage und späteren Kapitalabrufen, also dem Abruf zugesagten Kapitals, wenn der Fonds investiert. Für einen Vergleich braucht es deshalb den tatsächlichen Zahlungsplan und die verbleibenden Verpflichtungen.

Auch Erträge werden unterschiedlich behandelt. Ein Fonds kann ausschütten oder die Erträge behalten und erneut anlegen. Eine Zinszahlung an den Fonds ist folglich keine gleichzeitige Zahlung an seine Anleger. Welche Zugangsmodelle es gibt und welche Anteilklasse gilt, bestimmt, wie ein Anleger daran beteiligt ist.

Was beantwortet der Rahmen nicht?

Der ELTIF löst ein Zugangsproblem und kein Anlageproblem. Private-Markets-Anlagen waren jahrzehntelang nur über spezialisierte Fonds mit institutionellen Mindestbeträgen erreichbar, und der Rahmen macht sie unterhalb dieser Größenordnung vertriebsfähig. Was er nicht ändert: Die Ergebnisse einzelner Manager fallen in diesem Universum weit auseinander, gefragte Fonds sind in ihrem Volumen begrenzt, und eine Streuung über Strategien, Regionen und Fondsjahrgänge verlangt mehr Kapital, als ein einzelner Fonds bindet. Auswahl, Zugang und Streuung entscheiden über das Ergebnis, und keine dieser drei Aufgaben löst eine Zulassung.

Praktisch gehören deshalb Strategie und Basisinformationsblatt zusammen mit den Fondsbedingungen gelesen. Zuerst die wirtschaftlichen Anlagen einordnen, danach Einzahlung, Rückgaben, Gebühren, Kreditaufnahme und vorgesehene Ausschüttungen prüfen. So wird aus dem Kürzel ein konkretes Bild.

Die NXT-Angebote von LIQID zeigen, wie unterschiedlich derselbe Rahmen genutzt werden kann. Private Equity NXT und Infrastructure NXT beteiligen sich über Co-Investments, also über die direkte Beteiligung an einem einzelnen Unternehmen oder Projekt neben einem Fonds; Private Debt NXT vergibt private Unternehmenskredite. LIQID bietet diese Fonds gemeinsam mit einem auf die betreffende Anlageklasse spezialisierten Partner an. Bei Private Equity NXT und Infrastructure NXT verantworten LIQID und Neuberger Berman Prüfung und laufende Kontrolle der Anlagen gemeinsam. Bei Private Debt NXT wählt Ares Management die Kredite aus und überwacht sie laufend; LIQID legt den Fonds auf, verantwortet ihn gegenüber den Anlegern und eröffnet den Zugang. LIQID strukturiert die Fonds, trägt gegenüber den Anlegern als BaFin-beaufsichtigtes Unternehmen die Verantwortung für sie und eröffnet den Zugang ab 20.000 €. Anleger zahlen ihren Anlagebetrag vollständig ein.

Die passende Eignung für das eigene Vermögen folgt daraus trotzdem nicht automatisch, sondern aus Anlageinhalt und Kapitalbindung. Auch eine steuerliche Begünstigung ergibt sich nicht aus dem ELTIF-Status; dafür sind die konkrete Struktur und die persönliche steuerliche Situation maßgeblich.

Fazit

Ein ELTIF macht langfristige Anlagen innerhalb eines gemeinsamen europäischen Regelwerks zugänglich. Dieses Regelwerk schafft Anforderungen an Zusammensetzung, Verschuldung und Vertrieb, aber kein einheitliches Anlageprofil und keine Liquiditätszusage.

Für die Entscheidung zählt deshalb, welche wirtschaftlichen Risiken ein Anleger übernimmt, wer die Anlagen auswählt und prüft, was der Zugang kostet und wann er wieder über sein Geld verfügen kann. Die Zulassung beantwortet, ob er investieren darf, und keine dieser Fragen.

Autor

Martin Kaelble

Advisor

Martin ist seit 2026 Advisor von LIQID. Er verbindet drei Perspektiven auf die Finanz- und Contentwelt: die des Gründers, die des Medienmanagers und die des Wirtschaftsjournalisten. Seine Laufbahn begann er im Jahr 2000 in der Tech-Branche, wo er in jungen Jahren den Content-Bereich des Berliner Startups Jamba mitverantwortete. Nach dem Studium der Management and Economics an der London School of Economics and Political Science und einem Diplom der Universität der Künste Berlin wechselte er in den Wirtschaftsjournalismus. Von 2009 bis 2012 berichtete er als Korrespondent und Redakteur der Financial Times Deutschland über Weltwirtschaft und Politik. 2013 wurde er Teil des Relaunch-Teams von Capital, half das Wirtschaftsmagazin bei Gruner + Jahr neu zu konzipieren und leitete zunächst das Ressort Leben. Als Digitalchef und Leiter der Online-Redaktion prägte er anschließend bis 2021 die digitale Ausrichtung von capital.de. 2021 kehrte er auf die Unternehmerseite zurück und gründete informed mit, eine Plattform, die kuratierten Journalismus internationaler Medien in einem Abonnement bündelt. Als Mitgründer und CEO verantwortet er dort heute Produkte im B2C-Content- und B2B-KI-Bereich. Diese Kombination aus Gründer-Perspektive, digital- und KI-strategischem Know-how sowie einem journalistisch-redaktionellen Blick bringt er als Advisor bei LIQID ein.


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