Altersvorsorgedepot ab 2027: Wie funktioniert es und für wen lohnt es sich?
6. November 202618 Min. LesezeitFrederik Simon
Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Was das neue Depot ist, wie Förderung und Besteuerung zusammenspielen, welche Bedingungen gelten und warum es das reguläre Depot ergänzt statt ersetzt.
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge für neue Verträge. Anders als bei Riester kann ohne Beitragsgarantie direkt in Fonds, ETFs oder ELTIFs angelegt werden.
Das Prinzip ist einfach: Beim Einzahlen legt der Staat etwas dazu, Erträge bleiben bis zur Rente unversteuert, besteuert wird erst bei der Auszahlung im Alter.
Im Gegenzug ist das Geld bis zum Ruhestand gebunden, nur ein Teil kann auf einmal entnommen werden, und der geförderte Teil wird im Alter mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert.
Das Altersvorsorgedepot ersetzt die private Altersvorsorge in einem regulären Depot nicht, es ergänzt sie aber als steuerlich privilegierte Ebene. Besonders stark wirkt es bei hohem Steuersatz, bei Kindern, bei langer Laufzeit und bei Portfolios, die laufend gesteuert werden.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue Form der geförderten privaten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es löst für neue Verträge die Riester-Rente ab und funktioniert dabei grundlegend anders. Statt einer Versicherung mit Beitragsgarantie ist es ein Depot, in dem das Geld direkt in Fonds, ETFs und ELTIFs investiert werden kann.
Für Anleger steht nun also die Frage im Raum, wie man das Angebot finden kann, das zur persönlichen Situation und den persönlichen Präferenzen passt. Das Gute: Die staatliche Förderung ist zunächst bei jedem Anbieter gleich. Worüber Anleger allerdings entscheiden müssen, ist alles andere: wie viel sie einzahlen, wie ihr Geld angelegt wird und wie es später ausgezahlt werden soll.
Viele Details wirken auf den ersten Blick kompliziert: Zulagen, Steuerregeln, Auszahlungsvorgaben. Wer das Prinzip einmal verstanden hat, kann aber gut einschätzen, ob und in welchem Umfang das neue Depot zur eigenen Situation passt. Genau darauf möchten wir in diesem Artikel einen Blick werfen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit staatlicher Förderung, das ausschließlich für die Altersvorsorge konzipiert ist. Grundlage für das neue Depot ist das sogenannte „Altersvorsorgereformgesetz“, das Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2026 beschlossen haben. Dies erlaubt es zertifizierten Produktanbietern, ab dem 1. Januar 2027 das Depot anzubieten.
Der wichtigste Unterschied zum Vorgängerprodukt Riester-Rente liegt darin, dass es keine Pflicht zur Beitragsgarantie mehr gibt. Bei Riester mussten Anbieter garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Damit das gelingen kann, mussten Produkthersteller einen großen Teil des Geldes in sichere, aber renditeschwache Anlagen investieren, was die Möglichkeiten zur Gestaltung insgesamt stark einschränkte. Im Altersvorsorgedepot kann das Geld dagegen am Kapitalmarkt angelegt werden, mit allen Chancen und Schwankungen, die dazugehören.
Innerhalb dieses neuen Rahmens sieht das Gesetz verschiedene Varianten des Altersvorsorgedepots vor, die sich in verschiedenen Aspekten deutlich unterscheiden:
- Garantieprodukte: Für sicherheitsorientierte Anleger soll es weiterhin Verträge mit Kapitalgarantien geben, künftig allerdings auch mit abgesenktem Garantieniveau. Anleger können dabei zwischen einer Garantie von 100 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlphase wählen.
- Standarddepot: Für Anleger, die eine einfache Lösung suchen, wird das Standarddepot mit gesetzlich festgelegten Voreinstellungen und gedeckelten Kosten eingeführt. Vor dem Ruhestand wird dabei automatisch in risikoärmere Anlagen umgeschichtet.
- Individuelles Altersvorsorgedepot: Für renditeorientierte Anleger können Produktanbieter Depots ohne Garantie konzipieren, in denen das Geld frei innerhalb der zulässigen Anlagen investiert werden kann. Anleger können dabei das Depot selbst verwalten oder die Anlage im Rahmen einer Vermögensverwaltung einem professionellen Anbieter überlassen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss zunächst nichts tun, denn bestehende Verträge behalten ihren Bestandsschutz. Wer möchte, kann sie aber in das neue System übertragen, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss.
Wer kann es nutzen?
Gefördert wird im Grundsatz derselbe Personenkreis wie bisher bei Riester. Neu hinzu kommt allerdings eine wichtige Gruppe, die bislang außen vor war.
- Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also die meisten Arbeitnehmer, sowie Beamte, Richter und Soldaten und weitere gleichgestellte Gruppen wie Eltern in der Kindererziehungszeit.
- Neu hinzu kommen mit dem Altersvorsorgedepot erstmals Selbstständige. Ab 2027 können auch Selbstständige gefördert vorsorgen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten.
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden, wenn der Partner förderberechtigt ist und sie selbst einen Mindestbeitrag in einen eigenen Vertrag einzahlen.
Ob jemand förderberechtigt ist, hängt also nicht vom Einkommen ab, sondern lediglich vom Status in der Alterssicherung. Wer sich unsicher ist, kann das am einfachsten bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei seinem Arbeitgeber klären.
Wie viel kann man einzahlen?
Beim Einzahlen gibt es drei Schwellen, die man kennen sollte: den Mindestbeitrag, die Obergrenze für die Förderung und die Obergrenze für die Einzahlung insgesamt. Gerade der Unterschied zwischen den beiden Obergrenzen wird leicht übersehen. Zulagen gibt es nur bis zur ersten, der steuerliche Rahmen des Depots gilt dagegen bis zur zweiten.
| Schwelle | Betrag pro Jahr | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 120 € | Ab diesem Eigenbeitrag gibt es staatliche Zulagen. |
| Förderfähiger Eigenbeitrag | bis 1.800 € | Bis hier gibt es Zulagen und den Sonderausgabenabzug. |
| Höchstbeitrag je Vertrag | 6.840 € | Bis hier wachsen Erträge ohne laufende Steuer. |
Die Zulagen sind beitragsproportional, das heißt, sie wachsen mit dem eigenen Beitrag mit:
- Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro für jeden weiteren Euro bis 1.800 €. Hieraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.
- Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Wer 300 € selbst einzahlt, erhält die volle Kinderzulage also bereits für jedes Kind.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Anleger, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließen.
Insgesamt lassen sich bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag einzahlen, wobei der Teil oberhalb von 1.800 € zwar keine Zulagen erhält, aber ebenfalls bis zur Auszahlung wachsen kann, ohne dass zwischendurch Steuern anfallen. Während der Ansparphase fallen somit weder Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen noch die jährliche Vorabpauschale an.
Pro Person sind höchstens zwei neue Verträge möglich. Mehr Förderung gibt es dadurch allerdings nicht, denn sie gilt insgesamt nur für 1.800 € im Jahr, unabhängig von der Zahl der Verträge. Ein zweiter Vertrag kann sich dennoch lohnen, etwa um zwei unterschiedliche Anlageansätze zu kombinieren, zum Beispiel ein Garantieprodukt und ein individuelles Altersvorsorgedepot.
Was darf ins Depot?
Im Altersvorsorgedepot sind nur Anlagen erlaubt, die das Gesetz ausdrücklich zulässt. Im Kern sind das breit gestreute Fonds und ETFs sowie Anleihen öffentlicher Emittenten, während Einzelaktien, spekulative Wertpapiere und Kryptowerte außen vor bleiben. Im individuellen Altersvorsorgedepot sind darüber hinaus grundsätzlich auch offene alternative Investmentfonds (AIF) und europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs) zugelassen und damit auch Investitionen in Private Markets, sofern sie höchstens in Risikoklasse 5 von 7 eingestuft sind. Im Standarddepot bleiben ELTIFs dagegen außen vor.
Dahinter steht die Absicht, mit dem Depot langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen, statt kurzfristige Chancen auszunutzen. Wie das Geld innerhalb des Rahmens angelegt wird, unterscheidet sich allerdings stark zwischen den jeweiligen Depotformen und den Anbietern. Die Bandbreite reicht von einzelnen ETFs, die Anleger selbst auswählen, bis zu Portfolios über mehrere Anlageklassen, die laufend von Vermögensverwaltern gesteuert werden.
Für das Standarddepot gilt zudem ein gesetzlicher Kostendeckel von 1 % Effektivkosten pro Jahr. Für die übrigen Varianten gibt es dagegen keine feste Obergrenze. Beim Vergleich der Angebote lohnt es sich deshalb, die Kosten immer zusammen mit dem zu betrachten, was man dafür bekommt.
Die drei Steuereffekte: Förderung, Wachstum über Jahrzehnte, späte Versteuerung
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass der Staat heute auf Steuern verzichtet und sie erst im Alter einsammelt. Daraus ergeben sich drei Effekte, die nacheinander wirken und die wir uns im Folgenden einzeln ansehen.
1. Beim Einzahlen: Der Staat legt etwas dazu
Auf die Eigenbeiträge gibt es zunächst die oben beschriebenen Zulagen. Zusätzlich können Anleger Beiträge und Zulagen bis zur Förderobergrenze als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der Steuervorteil daraus höher ist als die Zulagen (die sogenannte „Günstigerprüfung“). Ist er höher, wird die Differenz erstattet, wovon vor allem Anleger mit höherem Steuersatz profitieren können.
Ein Beispiel: Wer den vollen förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 € einzahlt, erhält 540 € Grundzulage, im Depot landen also 2.340 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % beträgt der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug rund 980 € (vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag). Davon wird die bereits gezahlte Zulage abgezogen, die übrigen rund 440 € erstattet das Finanzamt. Netto kostet der Jahresbeitrag damit rund 1.360 € für 2.340 € investiertes Kapital. Im Gegenzug wird die spätere Auszahlung aus diesem Teil voll versteuert.
2. Während der Ansparphase: Die Erträge arbeiten weiter
Solange das Geld im Depot liegt, fallen auf die Erträge keine Steuern an. Weder die Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen noch eine Vorabpauschale fällt an, und auch das Umschichten innerhalb des Depots bleibt ohne Steuerabzug. Das gilt für den gesamten Depotinhalt, also auch für Beiträge oberhalb der Förderobergrenze. Wichtig ist dabei, dass die Steuer nicht vollständig entfällt, sondern nur aufgeschoben wird.
Wie stark sich dieser Effekt auswirkt, hängt davon ab, wie oft im Depot umgeschichtet wird. Besonders vorteilhaft ist er bei einer Vermögensverwaltung: Dort wird das Portfolio laufend gesteuert, regelmäßig neu ausbalanciert und über die Jahre an Marktphasen und die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand angepasst. Im regulären Depot würden bei jeder dieser Umschichtungen Steuern auf realisierte Gewinne anfallen, die das Gesamtvermögen reduzieren. Das dafür abfließende Kapital fehlt dann in allen Folgejahren für den Zinseszinseffekt. Im Altersvorsorgedepot bleibt es investiert, die Steuer wird erst bei der Auszahlung fällig. Ähnliches gilt, wenn ein Portfolio vor dem Ruhestand schrittweise in risikoärmere Anlagen umgeschichtet wird.
3. Bei der Auszahlung: Versteuert wird im Alter
Die Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand besteuert. Für den geförderten Teil gilt das in voller Höhe. Bei Beiträgen oberhalb der Förderobergrenze werden dagegen nur die Erträge besteuert. Wird dieser Teil auf einmal ausgezahlt, ist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat. Fließt er als lebenslange Rente, wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert, der bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren rund 18 % der Zahlung beträgt. Ein klarstellendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums dazu steht allerdings noch aus.
Häufig heißt es, das Prinzip lohne sich nur, wenn der Steuersatz im Alter niedriger ist als heute. Das greift zu kurz. Liegt der Steuersatz im Ruhestand auf demselben Niveau wie heute, wirkt die nachgelagerte Besteuerung für den geförderten Teil wie eine Steuerbefreiung der Erträge, denn versteuert wird letztlich nur, was beim Einzahlen steuerlich abgesetzt wurde. Die Zulagen kommen hinzu. Nachteilig wird es erst, wenn der Steuersatz im Alter deutlich höher liegt als heute. Für Anleger, die heute bereits einen hohen Grenzsteuersatz haben, ist dieses Risiko bei unverändertem Steuerrecht eher gering, und ein niedrigerer Steuersatz im Ruhestand wäre ein zusätzlicher Vorteil.
Der Haken: Bindung und Besteuerung im Alter
Die Vorteile des Altersvorsorgedepots haben allerdings auch ihren Preis, und der sollte vor jeder Entscheidung klar sein. Dabei geht es vor allem um zwei Punkte.
Das Geld ist bis zum Ruhestand gebunden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren oder mit Bezug der gesetzlichen Altersrente und spätestens mit 70. Davor kommen Anleger in der Regel nicht an das Geld, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Auch zum Rentenbeginn gibt es Vorgaben, denn höchstens 30 % des Kapitals können auf einmal entnommen werden. Der Rest fließt entweder als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.
Der geförderte Teil wird im Alter voll versteuert. Was Anleger heute an Steuer sparen, zahlen sie später, und zwar nicht nur auf die Erträge, sondern auf die gesamte Auszahlung aus dem geförderten Teil. Diese Auszahlung zählt im Ruhestand zum zu versteuernden Einkommen. Wer im Alter hohe andere Einkünfte hat, etwa aus Pensionen, Mieten oder einer Betriebsrente, kann dadurch schnell einen höheren Steuersatz erreichen als gedacht. Die Auszahlungen sollten deshalb in die Steuerplanung für den Ruhestand einbezogen werden, etwa über die Wahl zwischen Einmalentnahme, Auszahlplan und Rente sowie deren zeitliche Streckung. Für den ungeförderten Teil kann die Rentenoption interessant sein, weil dort nur der Ertragsanteil besteuert wird.
Darüber hinaus gibt es einige Regeln, die man leicht übersieht:
- Vorzeitige Entnahme: Wer vor dem Ruhestand Geld entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt für selbst genutztes Wohneigentum, etwa für Kauf, Bau oder Entschuldung, wobei nicht jeder Anbieter diese Option anbieten muss.
- Wohnsitz im Ausland: Wer ab Beginn der Auszahlphase außerhalb der EU bzw. des EWR lebt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
- Vererbung: Das Depot ist vererbbar, die Förderung muss dann aber grundsätzlich zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das Guthaben auf den Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. Wer sich für eine lebenslange Rente entschieden hat, sollte wissen, dass diese mit dem Tod endet.
Keiner dieser Punkte alleine macht das Depot unattraktiv. Sie zeigen aber recht deutlich, wofür das Depot gedacht ist, nämlich für Geld, das bis zum Ruhestand sicher nicht gebraucht wird.
Ergänzung, nicht Ersatz: Altersvorsorgedepot und reguläres Depot im Vergleich
Im Vergleich zu einem regulären Wertpapierdepot ohne Förderung bietet das Altersvorsorgedepot mehr Steuervorteile, ist dafür aber deutlich weniger flexibel. Es ist deshalb kein Ersatz, sondern eher eine zusätzliche Ebene für einen Teil des Vermögens.
| Merkmal | Reguläres Depot | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Förderung beim Einzahlen | keine | Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug |
| Steuer in der Ansparphase | Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen, Vorabpauschale | keine laufende Steuer |
| Umschichten | Steuer auf realisierte Gewinne | ohne Steuerabzug |
| Steuer bei Auszahlung | Abgeltungsteuer auf Gewinne | persönlicher Steuersatz, geförderter Teil voll |
| Verfügbarkeit | jederzeit | gebunden; Auszahlung ab 65 (spätestens 70), max. 30 % auf einmal |
| Einzahlung | unbegrenzt | bis 6.840 € pro Jahr und Vertrag |
| Anlagen | frei wählbar | nur zulässige Anlagen |
In der Praxis ergänzen sich beide gut. Das reguläre Depot bleibt der Ort für Geld, das man flexibel brauchen könnte, etwa für eine größere Investition, eine berufliche Auszeit oder unerwartete Ausgaben. Das Altersvorsorgedepot eignet sich dagegen für den Teil, der sicher bis zum Ruhestand liegen bleiben soll.
Für wen das Altersvorsorgedepot eher interessant ist und für wen weniger
Eine pauschale Antwort auf diese komplizierte Frage gibt es nicht. Ob sich das Depot lohnt, hängt aber von einigen wenigen Faktoren ab, die Anleger für sich gut einschätzen können.
Eher interessant ist es für Anleger, die …
- Kinder haben, denn die Kinderzulage ist im Verhältnis zum nötigen Eigenbeitrag besonders hoch.
- selbstständig sind und bisher keinen Zugang zur geförderten Altersvorsorge hatten.
- einen Riester-Vertrag haben. Die Übertragung ist förderunschädlich, die Kosten sind gedeckelt, und das Guthaben kann danach ohne Beitragsgarantie angelegt werden. Bei kurzer Restlaufzeit, hohem Garantiezins oder einem günstigen Rentenfaktor im Altvertrag lohnt ein genauer Vergleich.
- heute einen hohen Grenzsteuersatz haben. Der Sonderausgabenabzug wirkt dann deutlich stärker als die Zulage allein, und das Risiko eines noch höheren Steuersatzes im Alter ist bei unverändertem Steuerrecht eher gering.
- ihr Vermögen professionell verwalten lassen oder über mehrere Anlageklassen investieren. Umschichtungen bleiben im Depot ohne Steuerabzug, sodass der Zinseszinseffekt ungebremst wirken kann.
- als Paar vorsorgen. Sind beide förderberechtigt, kann jeder Partner eigene Verträge mit eigener Förderung und eigenem Einzahlungsrahmen führen. Der steuerlich begünstigte Rahmen verdoppelt sich so auf Haushaltsebene.
- bis zur Rente noch viele Jahre haben, sodass der Effekt der unversteuerten Erträge lange wirken kann.
- über die Förderung hinaus langfristig anlegen möchten. Bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag können ohne laufende Steuer wachsen. Für diesen ungeförderten Teil werden bei Auszahlung nur die Erträge besteuert, unter bestimmten Voraussetzungen nur zur Hälfte oder mit dem Ertragsanteil. Für Anleger mit höherem Einkommen kann das Depot so eine zusätzliche steuerlich privilegierte Ebene neben dem regulären Depot sein.
Weniger interessant ist es für Anleger, die …
- im Ruhestand voraussichtlich einen deutlich höheren Steuersatz haben als heute, etwa weil erhebliche Einkünfte aus Vermögen, Pensionen oder Mieten erst im Alter anfallen. Hier sollte der Umfang gesondert geprüft werden.
- das Geld vor dem Ruhestand brauchen könnten. In diesem Fall ist das reguläre Depot meist die bessere Wahl.
- nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben. Der Förderanteil kann sich weiterhin lohnen, Beiträge darüber hinaus profitieren aber kaum noch.
- ihren Ruhestand außerhalb von EU und EWR planen. Hier sollten die Regeln zur Rückzahlung der Förderung vorher genau geprüft werden.
Für viele wird die Antwort nicht „ja“ oder „nein“ lauten, sondern eher „wie viel“. Bis zur Förderobergrenze wirken Zulagen und Steueraufschub zusammen, darüber hinaus nur noch der Steueraufschub. Wie viel jenseits dieser Grenze eingezahlt wird, sollte deshalb gesondert abgewogen werden. Für Haushalte mit größerem Vermögen stellt sich ohnehin eher die Frage, welcher Anteil ins Altersvorsorgedepot fließt. Der Einzahlungsrahmen ist begrenzt, der Rest des Vermögens bleibt im regulären Depot flexibel. Das Altersvorsorgedepot wird so zu einem steuerlich privilegierten Baustein innerhalb der Gesamtstruktur, ohne die Liquidität zu beeinträchtigen.
Was Anleger vor dem Start tun können
Bis zum Start am 1. Januar 2027 bleibt noch etwas Zeit, die sich gut nutzen lässt, ohne sich schon festlegen zu müssen. Einige Dinge können Anleger bereits im Voraus in Erfahrung bringen:
- Status klären: Prüfen, ob eine unmittelbare Förderberechtigung besteht und ob der Partner mittelbar gefördert werden kann.
- Bestehende Verträge prüfen: Bei einem Riester-Vertrag lohnt es sich, beim Anbieter das aktuelle Guthaben, das Garantieniveau, die Effektivkosten und einen eventuell garantierten Rentenfaktor abzufragen. Mit diesen Angaben lässt sich ein möglicher Wechsel ab Januar 2027 gut vorbereiten.
- Rolle im Gesamtvermögen festlegen: Überlegen, welcher Teil des eigenen Vermögens sicher bis zum Ruhestand gebunden sein kann und welcher flexibel bleiben muss.
- Angebote vergleichen: Ab dem Start soll eine staatliche Vergleichsplattform für zertifizierte Verträge verfügbar sein. Neben den Kosten sind einige Fragen entscheidend: Wie und worin wird das Geld angelegt? Wer steuert die Anlage über die Jahrzehnte, der Anleger selbst oder der Anbieter? Und wie werden Anleger beim Übergang in die Auszahlphase begleitet, etwa bei der Wahl zwischen Rente und Auszahlplan?
Fazit
Das Altersvorsorgedepot verändert die geförderte private Altersvorsorge grundlegend: Es verzichtet auf die Pflicht zur Beitragsgarantie, öffnet die Förderung für Selbstständige, erhöht die Zulagen und erweitert die Wahlmöglichkeiten in der Auszahlphase. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann sein Guthaben ohne Förderverlust mitnehmen. Das Prinzip dahinter ist schnell erklärt: Der Staat fördert beim Einzahlen, die Erträge wachsen bis zur Rente ohne laufende Steuer, und besteuert wird erst im Alter.
Im Gegenzug ist das Geld bis zum Ruhestand gebunden, und der geförderte Teil wird später voll versteuert. Das Depot eignet sich deshalb als Ergänzung für Vermögen, das langfristig der Altersvorsorge dient, nicht aber als Ersatz für flexible Anlagen.
Die Förderung selbst ist bei allen Anbietern gleich. Wie viel am Ende daraus wird, hängt von anderen Entscheidungen ab: wie viel eingezahlt wird, wie das Geld angelegt wird und wie die Auszahlphase gestaltet ist. Wer diese Fragen für sich klärt, findet leichter das Angebot, das zur eigenen Situation passt.
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Frederik Simon verantwortet als Quantitative Investment Associate im Investment Team von LIQID die liquiden Kapitalmarktstrategien mit. Nach dem Bachelor in Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth absolvierte er einen Master in Finance an der Universität zu Köln. Im Anschluss forschte und lehrte er vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Köln zu Portfoliooptimierung und promovierte 2024 summa cum laude zum Dr. rer. pol. Seine Forschung zu Deep Learning in der Portfoliooptimierung wurde im Fachjournal Management Science veröffentlicht und auf verschiedenen Konferenzen vorgestellt. Im September 2024 kam er zu LIQID, seit Dezember 2025 in der heutigen Funktion.